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Es gibt bestimmte steuerliche Sachverhalte, die dazu führen, dass Sie eine Steuererklärung abgeben müssen. Hier ein paar Tipps und Tricks für Ihre Einkommensteuererklärung.

Handwerkerleistungen - Als Nachweis für die Aufwendungen müssen Sie die Rechnung sowie einen Nachweis über die Zahlung auf das Konto des Empfängers vorlegen (Kontoauszug, Bareinzahlungs- oder Überweisungsbeleg). Es muss sich um Arbeiten in Ihrem Haushalt/Garten handeln. Es darf sich nicht um eine Maßnahme im Rahmen einer Neubaumaßnahme handeln. Die Aufwendungen dürfen keine Werbungskosten oder Betriebsausgaben sein. Eine Berücksichtigung ist nur möglich soweit die Aufwendungen nicht als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden.

Der Handwerker muss nicht in der Handwerksrolle eingetragen sein um die Kosten steuerlich geltend zu machen.

Sie können Kinderbetreuungskosten unter bestimmten Voraussetzungen als Betriebsausgaben, Werbungskosten oder Sonderausgaben in der Steuererklärung abgesetzt werden. Hier kann man einiges an Steuern sparen.

Steuerberatungskosten - Sie können Steuerberatungskosten als Betriebsausgabe ansetzen, wenn die Steuerberatungskosten betrieblich veranlasst sind und Sie die Kosten als Betriebsausgabe in der jeweiligen Gewinnermittlung ansetzen werden (oder bereits gebucht haben). Ebenso sind die Kosten für die Buchhaltung als Betriebsausgaben weiterhin absetzbar.

Heimunterbringung/ Pflegeunterbringung - Die Aufwendungen für Heimunterbringung sind bis zu folgenden Höchstbeträgen ohne Anrechnung eines zumutbaren Eigenanteils abzugsfähig:

€ 624,-, wenn Sie bzw. Ihr Ehepartner nicht pflegebedürftig sind;
€ 924,-, wenn Sie bzw. Ihr Ehepartner pflegebedürftig sind,

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Dieses DATAC Buchführungsbüro arbeitet nach den Vorschriften des Steuerberatungsgesetzes (§6, Ziff. 3 u. 4) für den gewerblichen Buchhalter. Der Leistungsumfang umfasst das Aufbereiten des Buchungsgutes, das Kontieren und Erfassen der lfd. Geschäftsvorfälle auf eigenen EDV-Anlagen und das Erstellen der monatlichen Listen und Auswertungen sowie Zusatzarbeiten im Bereich der Unternehmensberatung. © 2007-2010 Gronen Bürodienstleistungen GbR

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